Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2967
BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52 (https://dejure.org/1954,2967)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1954 - III ZR 165/52 (https://dejure.org/1954,2967)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1954 - III ZR 165/52 (https://dejure.org/1954,2967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52
    Dort sowie in dem Urteil des V. Zivilsenats vom 14. Juli 1953 (BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] ) ist ferner darauf hingewiesen worden, dass bei der Entnahme von Baumaterial aus kriegsbeschädigten Gebäuden zum Wiederaufbau anderer weniger zerstörter Gebäude auch die diesbezüglichen Anordnungen der Besatzungsmacht mitzuberücksichtigen sind.

    Die Vorschrift des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB steht dem geltendgemachten Schadensersatzanspruch nicht entgegen, selbst wenn der Kläger unabhängig von dem Schadensersatzanspruch auch einen Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleicher Eingriffe haben sollte (vgl. BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] ); denn in einem solchen Falle "kann die aus Amtspflichtverletzung in Anspruch genommene öffentlichrechtliche Körperschaft den Geschädigten nicht auf den Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff als eine anderweite Ersatzmöglichkeit ... verweisen" (BGHZ 13, 88).

    Sollte wegen der Vorgänge vom Herbst 1945 und Januar 1946 ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zu verneinen und nur ein Anspruch auf Entschädigung unter Enteignungsgesichtspunkten zu bejahen sein, so muss geprüft werden, welche Körperschaft diese Entschädigungspflicht trifft (vgl. BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] ).

  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52
    Die Vorschrift des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB steht dem geltendgemachten Schadensersatzanspruch nicht entgegen, selbst wenn der Kläger unabhängig von dem Schadensersatzanspruch auch einen Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleicher Eingriffe haben sollte (vgl. BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] ); denn in einem solchen Falle "kann die aus Amtspflichtverletzung in Anspruch genommene öffentlichrechtliche Körperschaft den Geschädigten nicht auf den Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff als eine anderweite Ersatzmöglichkeit ... verweisen" (BGHZ 13, 88).
  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52
    Selbst unter der Voraussetzung, dass nicht eine Schadensersatzleistung, sondern nur eine Entschädigungspflicht nach dem Reichsleistungsgesetz in Frage stehen sollte, müsste dem Kläger der Betrag zugebilligt werden, "den er aufwenden muss, um sich im Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung oder im Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung eine gleiche Sache zu beschaffen" (BGHZ 11, 156).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Oktober 1953 (vgl. BGHZ 10, 361 [BGH 15.10.1953 - III ZR 182/52] ) mit näherer Begründung dargelegt, dass auf Grund des § 11 RLG unter bestimmten näheren Voraussetzungen auch solche Baustoffe, die noch mit dem beschädigten Gebäude fest verbunden waren, in Anspruch genommen werden durften.
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 121/53

    Verlust nach § 26 Abs. 3 RLG

    Auszug aus BGH, 13.12.1954 - III ZR 165/52
    Bei einer Entschädigungspflicht der Beklagten nach § 26 Abs. 3 RLG müsste beachtet werden, ob der in Ziff 2 des Klageantrages geltendgemachte Anspruch nicht nur den "wirtschaftlichen Schaden, der ... durch Unterlassung des Aufbaues entstanden ist", betrifft; ein solcher Schaden wird von § 26 Abs. 3 RLG nicht erfasst (vgl. BGHZ 15, 23).
  • BGH, 25.06.1962 - III ZR 53/61

    Anspruch auf Entschädigung für den Wiederaufbauwert von Bauresten - Entschädigung

    Die Inanspruchnahme war rechtlich auch an Gegenständen möglich, die noch mit einem Grundstück verbunden waren (§ 11 RLG; BGHZ 10, 361, 364; III ZR 284/52 vom 11. März 1954 S. 16; III ZR 165/52 vom 13. Dezember 1954 S. 8; III ZR 158/53 vom 24. März 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht